Antragstellung, Abrechnung

 

Innerhalb der ersten fünf Gespräche/Sitzungen findet eine diagnostische Abklärung statt (Probatorik).  Der Kinderarzt muss eine körperliche Untersuchung durchführen, deren Ergebnisse in einem Konsiliarbericht festgehalten werden. Danach stelle ich den Antrag bei der Krankenkasse.
 
Nach der Bewilligung werden die Therapiesitzungen durchgeführt, die in der Regel 50 Minuten dauern und einmal in der Woche stattfinden. Begleitende Eltern-oder Familiengespräche finden ca. einmal im Monat statt. Unter Umständen nehme ich Kontakt mit der Schule oder anderen Betreuungspersonen auf. Dies geschieht jedoch nur nach Absprache mit dem Kind/Jugendlichen und dessen Eltern. Diese können dann z.B. die schulischen Ansprechpartner von der Schweigepflicht entbinden.
 
Die Dauer der Therapie liegt meist zwischen sechs Monaten und einem Jahr, abhängig von der Problemlage und vom Behandlungsverlauf.
 
Die Kosten für die Psychotherapie werden von allen gesetzlichen Krankenkassen nach Antragstellung übernommen.
Bei den privaten Krankenkassen ist es erforderlich, dass Sie sich informieren, ob und in welchem Umfang Psychotherapie übernommen wird. Eine psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes ist auch per Selbstzahlung möglich. Die Gebühren für Selbstzahler orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, 2,3 facher Satz).

 

 

Kontakt

 

 

Kinder- und Jugendlichen
Psychotherapeutin
Elke Huber
Bahnhofstr. 40
86807 Buchloe

Tel:08241-5079797

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